HEBAMMENPRAXIS BAUCHGEFÜHL | Deine Hebamme in Gera

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Angaben

Hebammenpraxis BAUCHGEFÜHL
Inhaberin: Ireen Döhler
Dorna 30, 07554 Gera
Deutschland

Kontakt
Telefon: 0151 18 44 74 96

E-Mail: hallo@bauchgefuehl-hebammenpraxis.com

KURSE

Allgemeines/Geltungsbereich 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse, Angebote und Veranstaltungen sowie für alle Leistungen freiberuflichen Hebammentätigkeit. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Kursbeschreibungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite veröffentlichten Version. Vertreten wird die Hebammenpraxis Bauchgefühl durch die Hebamme Ireen Döhler.

Anmeldung 

Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis Bauchgefühl, insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern, ist zunächst unverbindlich. Eine Anmeldung zu Kursen mit freien Plätzen erfolgt über das Internet-Buchungssystem auf der Internetseite. Mit Abgabe und Übersendung der Anmeldung, bietet der Kunde der Hebammenpraxis Bauchgefühl einen Vertragsabschluss an. Durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail erfolgt die Vertragsannahme durch die Hebammenpraxis. Bei minderjährigen Personen, muss die Anmeldung durch eine geschäftsfähige Person abgegeben werden. Für den Fall, dass ein erziehungsberechtigter Elternteil den Vertrag für sein Kind abschließt, handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter, so dass der erziehungsberechtigte Elternteil zahlungspflichtiger Vertragspartner wird und das Kind lediglich teilnahmeberechtigt am entsprechenden Kursprogramm ist. Die benannten Formen der Anmeldung erfolgen unter Kenntnisnahme und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung der vollen Honorare und berechtigen im Gegenzug zur Teilnahme an gebuchten Leistungen. Bei 

Kursangebote und Kursort 

Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebammenpraxis vor, den Kurs bis zwei Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen und somit vom Vertrag zurückzutreten. Die Hebammenpraxis behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes vor. 

Ausfall von Kurseinheiten, Ersatztermine, Rücktritt und Kündigung durch die Hebammenpraxis 

Die Hebammenpraxis behält sich vor, einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch Kursabsage nicht begründet. Die Hebammenpraxis kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Hebammenpraxis nicht zu vertreten hat, insbesondere Erkrankung der Kursleiterin ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Hebammenpraxis kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei gemeinschaftswidrigem Verhalten in den Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung. Statt einer Kündigung kann die Hebammenpraxis die Teilnehmerin von einzelnen Kurseinheiten ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Hebammenpraxis Bauchgefühl bleibt durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss bestehen. Kann die Hebammenpraxis Bauchgefühl Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten. 

Zahlungsbedingungen 

Die Kursgebühr und sonstige Zahlungen für Leistungen der Hebmmenpraxis Bauchgefühl werden grundsätzlich per Überweisung beglichen. Die Rechnung hierzu wird im Kurs in Papierform ausgehändigt oder per E-Mail versendet. Die Kursgebühr von Geburtsvorbereitungkursen wird bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Privat versicherte Teilnehmerinnen (Selbstzahlerinnen) erhalten eine Rechnung über die Kursgebühren gemäß der aktuellen Hebammen-Gebührenverordnung des Bundeslandes Thüringen. Die aktuellen Gebühren für Kurse und sonstige Leistungen sind auf der Internetseite aufgeführt. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Kursgebühren und Gebühren für sonstige Leistungen. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nicht-Inanspruchnahme von Kursstunden entbinden nicht von der Zahlung der gesamten Gebühr. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. 

Versäumte Stunden, Krankheitsfall 

Die Hebammenpraxis Bauchgefühl macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass versäumte Kurseinheiten oder sonstige Leistungen aufgrund beruflicher Verpflichtungen, Geschäftsreisen, Urlaub, fehlender Kinderbetreuung, ungünstiger Uhrzeit für das teilnehmende Kind, Unlust und ähnlicher privater oder beruflicher Unternehmungen und Unpässlichkeiten nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei einem darauf begründeten Ausfall die volle Gebühr zu zahlen ist. (Ausgenommen von der nach der Hebammengebührenverordnung von der Krankenkasse erstattbare Rückbildungskurse und Geburtsvorbereitungskurse gesetzlicher Versicherter Teilnehmerinnen.) Sollte durch ein ärztliches Attest belegt, über einen längeren Zeitraum (mindestens für einen vollen Monat), keine Teilnahme an Kursen möglich sein, ist eine Rückerstattung oder Gutschrift des entsprechenden Betrags möglich. Dies gilt auch für andere einmalige Leistungen der Hebammenpraxis (wie zum Beispiel Massagen, etc.), hier muss das ärztliche Attest eindeutig belegen, dass die Leistung an dem Tag nicht möglich ist. 

Körperlich geeigneter Zustand zur Kursteilnahme und Aufklärungspflicht

Die Teilnehmerinnen (und ihre Kinder) und sind verpflichtet, in einem für die Kurseinheit geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der Kursleiterin der Hebammenpraxis sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs oder die bevorstehende Behandlung auswirken können. 

8. Teilnahmebedingungen, Haftung 

Der Aufenthalt in der Hebammenpraxis Bauchgefühl erfolgt auf eigene Gefahr. Im Fall ungebührlichen Betragens, kann die Teilnehmerin ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Hebammenpraxis oder der Hebamme bzw. Kursleiterin verursacht wurden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Hebammenpraxis Bauchgefühl übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände. 

Film- und Fotoaufnahmen 

Sollten in der Hebammenpraxis oder während Kursen Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, wird mündlich darauf hingewiesen, wann und wo welche Aufnahmen erfolgen. Die Teilnehmenden können widersprechen und nicht mit aufgenommen werden. Ansonsten gilt die Gestattung einer Zustimmung zur Aufnahme und deren Verwertung honorarfrei und die Film- und Fotorechte gehen in den Besitz der Hebammenpraxis Bauchgefühl über. Die Zustimmung erstreckt sich auf die Veröffentlichung auf der Internetseite und für soziale Netzwerke. Ein von Ihnen veröffentlichtes Foto mit Portraitcharakter werden wir nach einem entsprechenden Hinweis unverzüglich entfernen, sofern Sie dies wünschen. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung für Verbraucher 

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufs-Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail oder ein per Post versandter Brief) gegenüber der Hebammenpraxis über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, auszuüben. Zur Wahrung der Widerrufs-Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufs-Frist absenden. Folgen des Widerrufs: Die Hebammenpraxis Bauchgefühl hat alle Zahlungen, die es von der Teilnehmerin erhalten hat, binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf in der Hebammenpraxis eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht. Bei Verhinderung einer Teilnehmerin vor Beginn der Veranstaltung kann für die vollständige Veranstaltung eine Ersatzperson benannt werden. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der Kursleiterin. Dies darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Die Ersatzteilnehmerin hat selbst unter Angabe der Daten eine eigene Anmeldung für den Kurs durchzuführen (siehe Ziff. 2 der AGB), andernfalls erfolgt kein Schuldner-Wechsel. Sofern eine durch die Teilnehmerin vor Beginn des Kurses benannte Ersatzperson an dem Kurs teilnimmt, findet keine Gebührenerhebung statt. Dasselbe gilt, wenn die Hebammenpraxis vor Beginn des Kurses eine Ersatzperson aus der Warteliste berücksichtigen kann. Die Kursstunden bauen jeweils aufeinander auf. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere Teilnehmerin zu ersetzen. 

Datenschutz 

Die Hebammenpraxis Bauchgefühl erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (insbesondere Anrede, Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse von Teilnehmerinnen, Art der Krankenversicherung, voraussichtlicher Entbindungstermin bzw. Geburtsdatum des Kindes).Der Hebammenpraxis ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Durchführung des Vertrages sowie zu Abrechnungszwecken gestattet. Die Teilnehmerin hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft betreffend der in der Hebammenpraxis gespeicherten Daten. Die Teilnehmerin hat das Recht auf Berichtigung der personenbezogenen Daten, wenn diese unrichtig sind. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Salvatorische Klausel 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. 

13. Änderung dieser AGB 

Die Hebammenpraxis ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Hebammenpraxis wird den Kunden über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Kunden Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

Stand: 2026

Hebammenbetreuung

Präambel

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedigungen (AGB) gelten für die vertraglichen Beziehungen der betreuenden Hebamme – nachfolgend Hebamme genannt – und ihrer Leistungsempfängerin.

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Terminverschiebung/-absagen

Vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten oder nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin während der Praxiszeiten an Werktagen -Montag bis Freitag – abgesagt werden, werden unabhängig vom Grund, einschließlich Krankheit, mit einem Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Die Leistungsempfängerin trägt die Verantwortung, dass die Absage die Praxis erreicht. Es wird empfohlen, eine schriftliche Bestätigung der Praxis abzuwarten, um sicherzustellen, dass die Absage berücksichtigt wurde.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Datenschutz und Schweigepflicht

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Wohnort, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

Kündigung

Der Vertrag über die Betreuung in Schwangerschaft und/oder Wochenbett kann jederzeit von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Es bedarf keiner Angabe von Gründen für die Kündigung, die nur in Schriftform und erst nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Hebammenpraxis ihre Gültigkeit erhält. Dies ist seitens der Hebamme lediglich bei unüberbrückbaren Auseinandersetzungen, mangenlndem Vertrauensverhältnis, Missachtung der Empfehlungen und Behandlungsmaßnahmen oder im Krankheitsfall möglich. (Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V)

Eigenanteil

In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: Dies erfolgt, wenn keine korrekten Angaben bezüglich der Krankenversicherung festgestellt werden können. Wenn eine Erstattung der Leistung ganz oder teilweise von der Krankenkasse aus Gründen abgelehnt wird, die die Hebamme nicht zu vertreten hat, werden der Leistungsnehmerin dafür die Kosten privat in Rechnung gestellt. Des Weiteren werden bei Inanspruchnahme von individuellen Gesundheitsleistungen sogenannten IGel–Leistungen, diese ebenfalls privat in Rechnung gestellt. Bei einer Änderung der persönlichen Daten während der laufenden Behandlung, muss dies der Hebamme unverzüglich mitgeteilt werden, wie Adressänderung, Namensänderung, Versicherungswechsel, etc. In solchen Fällen behalten wir uns vor, den Mehraufwand für die Änderung mit EUR 25,00 in Rechnung zu stellen.

Privatversicherte und Selbstzahlerinnen

Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Leistungsempfängerin durch die Hebamme im Rahmen der Gebührenordnung der PKV. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vorgegebenen Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich in Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Stand: 2026

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